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Da wir auch außer Haus Termine wahrnehmen.
Hotline 0176 485 77 493
Heimathafen-Bude Shop
Bootname 100 mm Hoch 580 mm lang
Boots- CE-Kennzeichnung 100 mm hoch
Bootname 50 mm Hoch bis 580 mm lang
Bootname 30 mm Hoch bis 580 mm lang
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Für das anbringen der Beschriftung rechen wir nach Aufwand - Preis auf Anfrage!
Abhängig von der jeweiligen Größe unterliegen Sportboote im Bereich der Binnen- und See-schifffahrtsstraßen unterschiedlichen Registrier-/Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten.
CE-Kennzeichnung
Auch wenn die begriffliche Bezeichnung nicht unmittelbar darauf schließen lässt, handelt es sich bei der CE-Kennzeichnung um die Zulassungsvoraussetzung für den Markt der Europäischen Union. Abgesehen von wenigen Ausnahmen – etwa Sportboote unter 2,5 m Länge und historischen Fahrzeugen – benötigen alle Boote, sie seit dem 15. Juni 1998 in Verkehr gebracht werden, ein CE-Kennzeichen.
Kennzeichnung von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen
An jedem Sportboot müssen sein Name und sein Heimat- oder Registerort angebracht sein. Der Name muss auf beiden Seiten und am Heck zu lesen und auch von hinten sichtbar sein, der Heimat- oder Registerort muss auf beiden Seiten des Fahrzeuges stehen oder auf dem Heck.
Weiter Information unter: https://www.dmyv.de/toerninfo/basiswissen-fuer-bootseigner/#c2480